
Die Hamburgische Kanzlei Fareds Rechtsanwälte mahnt derzeit Online-Händler wegen fehlender Hinweise auf die EU OS-Plattform oder dem fehlenden Link auf deren Internetseite oder falscher
#Widerrufsbelehrungen für Harald Durstewitz, iParts GmbH, T. & D. Versand GbR, Sekiguchi Co. Ltd. und fiori e.K. ab.
Das sagen die Gerichte:

Wegen fehlender
#OS–
#Plattform Informationen hat das LG Bochum, Beschl. v. 09.02.2016, Az. I 14 O 21/16 einer einstweiligen Verfügung stattgegeben – Streitwert: 10.000 €!
Die bloße Angabe des Links (
https://ec.europa.eu/odr) reicht nicht – anklickbar muss er sein, wie das OLG München, Urt. v. 22.09.2016, Az. 29 U- 2498/16 entschied.

Diese Pflichthinweise gelten auch für Amazon und eBay! Abmahnungen sind teuer und können sich – bei vorschnellem Handeln – zu echten Kostenfallen entwickeln, z.B. wenn keine modifizierte
#Unterlassungserklärung abgegeben wird (haben wir leider alles schon erlebt..)

Haben Sie Fragen? Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot zur Überprüfung Ihrer Website auf alle Abmahnungsklassiker, rund um
#Impressum,
#Datenschutz und
#Wettbewerbsrecht.

Rufen Sie uns unverbindlich an: 089 265675 oder schreiben Sie uns: datenschutz@mms-law.de . Wir freuen uns
