
Das sagen die Gerichte:
Wegen fehlender #OS–#Plattform Informationen hat das LG Bochum, Beschl. v. 09.02.2016, Az. I 14 O 21/16 einer einstweiligen Verfügung stattgegeben – Streitwert: 10.000 €!

Die bloße Angabe des Links (https://ec.europa.eu/odr) reicht nicht – anklickbar muss er sein, wie das OLG München, Urt. v. 22.09.2016, Az. 29 U- 2498/16 entschied.





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