https://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpg00Dr. Marc Maischhttps://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpgDr. Marc Maisch2020-10-23 09:02:242020-10-23 09:04:38Hochschule Heilbronn: Vorträge über Cybercrime und James Bond
Die Hamburgische Kanzlei Fareds Rechtsanwälte mahnt derzeit Online-Händler wegen fehlender Hinweise auf die EU OS-Plattform oder dem fehlenden Link auf deren Internetseite oder falscher #Widerrufsbelehrungen für Harald Durstewitz, iParts GmbH, T. & D. Versand GbR, Sekiguchi Co. Ltd. und fiori e.K. ab.
Das sagen die Gerichte: Wegen fehlender #OS–#Plattform Informationen hat das LG Bochum, Beschl. v. 09.02.2016, Az. I 14 O 21/16 einer einstweiligen Verfügung stattgegeben – Streitwert: 10.000 €!
Die bloße Angabe des Links (https://ec.europa.eu/odr) reicht nicht – anklickbar muss er sein, wie das OLG München, Urt. v. 22.09.2016, Az. 29 U- 2498/16 entschied.
Diese Pflichthinweise gelten auch für Amazon und eBay! Abmahnungen sind teuer und können sich – bei vorschnellem Handeln – zu echten Kostenfallen entwickeln, z.B. wenn keine modifizierte #Unterlassungserklärung abgegeben wird (haben wir leider alles schon erlebt..)
Nehmen Sie sich bitte Zeit, Ihre Accounts und Websites zu überprüfen. Best Practice Beispiel: https://urbanteadealers.de/
Haben Sie Fragen? Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot zur Überprüfung Ihrer Website auf alle Abmahnungsklassiker, rund um #Impressum, #Datenschutz und #Wettbewerbsrecht. Rufen Sie uns unverbindlich an: 089 265675 oder schreiben Sie uns: datenschutz@mms-law.de . Wir freuen uns
https://mms-law.de/wp-content/uploads/2020/10/urbanteadealers.jpg874839Dr. Marc Maischhttps://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpgDr. Marc Maisch2020-10-03 13:22:312020-10-03 13:22:31Neu Abmahnungswelle durch Fareds Rechtsanwälte wegen OS-Plattform Link Verstößen
https://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpg00Dr. Marc Maischhttps://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpgDr. Marc Maisch2020-09-24 09:38:162020-09-24 09:38:16Payback Punktediebstahl bei REWE – jetzt reagieren!
Über die Website MarketRobo hat einer meiner Mandanten sein gesamtes Erspartes, etwa 250.000 €, verloren. MarketRobo ist eine Fakeseite. Die Täter geben vor, gute Renditen an Kryptowährung Börsen durch Preisschwankungen zu erzielen. Gute Bewertungen in der Presse und in der Höhle der Löwen – komplett gelogen. Wer hier investiert, wird 100% verlieren – diese Seite ist auf Betrug angelegt!
Wir haben die Website forensisch ausgewertet: Schnell wurde klar, dass hier etwas nicht stimmt: bereits bei der Anmeldung wird keine sichere Verbindung (SSL) aufgebaut und die Seite ist voll von Sicherheitslücken!! Untypisch für Finanzdienstleister!! 🚨 An der Londoner Adresse gibt es diese Firma nicht. Zudem wird mit finanzaktuell.net eine News-Seite betrieben, in der MarketRobo über den Klee gelobt wird… Dutzende Artikel aus derselben Feder, nur um Vertrauen zu stiften. Spuren der Täter lassen einen Bezug zu Indien erkennen, denen wir durch Twitter und Github gefolgt sind …
⚠️Die Websites der Betrüger werden immer besser. Wer außerhalb von üblichen Anlageformen investieren will, sollte sich weder von Renditen noch von Testimonials blenden lassen. Die Gefahr, hier betrogen zu werden, besonders bei Bitcoin, ist sehr hoch… gehostet wird die Seite übrigens bei AmazonWebServices – also schön sicher in der Cloud 😆.
Finger weg von unsicheren Kapitalanlageformen! Bereits investiert? Lassen Sie sich jetzt beraten!
https://mms-law.de/wp-content/uploads/2020/08/marketrobo.jpg8061612Dr. Marc Maischhttps://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpgDr. Marc Maisch2020-08-31 15:34:382020-08-31 15:34:38Anlagebetrug bei MarketRobo – auch Geld verloren?
🤗Kein Aprilscherz: Ab 1. April ist nun das #CORVID-19-#Pandemiegesetz in Kraft, das die Folgen der Krise mildern soll. Es regelt vorübergehende Änderungen im Strafprozessrecht, Insolvenzrecht, Vereins- und Gesellschaftsrecht und im Bürgerlichen Recht.
👪#Verbraucher dürfen Leistungen zur Erfüllung eines Anspruchs aus einem #Verbrauchervertrag (§ 312 BGB), der ein wesentliches #Dauerschuldverhältnis ist, z.B. Internetverträge, Lebensmittel- und Getränkelieferverträge, Beförderungsverträge usw., und der vor dem 8. März 2020 geschlossen wurde, bis 30. Juni 2020 verweigern (#Leistungsverweigerungsrecht). Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Nach dem 30.6. müssen diese Leistungen natürlich nachgezahlt werden. Ob das echte Erleichterung bringt, ist fraglich.
⚖️Das gilt aber nur, wenn er deswegen nicht zahlen kann, weil infolge der Corona-Pandemie der angemessener Lebensunterhalt für den Verbraucher selbst oder seine unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährdet wäre.
👨🔧Das gleiche Moratorium gilt für #Kleinstunternehmer gem. der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003, also: weniger als 10 Mitarbeiter und ein #Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz von weniger als 2 Mio. Euro und für Dauerschuldverhältnisse, die zur „Eindeckung mit Leistungen zur angemessenen Fortsetzung seines Erwerbsbetriebs erforderlich sind“ – z.B. Bierlieferungsverträge bei #Gaststätten.
🚧Ausnahme von der Ausnahme: Die o.g. Regelungen gelten dann nicht, wenn die Leistungsverweigerung für den Gläubiger der Forderung unzumutbar wäre, also wenn es ihn existenziell gefährden würde.
🚧👨💼🏠 Die vorgenannten Rechte gelten nicht bei Arbeits-, Darlehens- oder Mietverträgen.
🏢#Kündigungssperren im #Mietrecht: Wenn #Wohnraum– oder #Gewerberaummieter sowie# Pächter ihre Miete bzw. Pacht im Zeitraum von April bis 30. Juni 2020 nicht bezahlen können und dies glaubhaft mit der CORVID-19-Pandemie in Verbindung steht, dürfen Vermieter bzw. Verpächter nicht kündigen.
Dieser Zeitraum kann per Rechtsverordnung bis Ende September 2020 erweitert werden.
Die Mieter haben bis Ende Juni 2022 Zeit, die #Mietrückstände auszugleichen.
⛑Ob #Mieter oder Pächter weniger bezahlen dürfen, regelt das Gesetz nicht. Um Missverständnisse und die nachhaltige Störung der Beziehungen zu vermeiden, sollte daher eine einvernehmliche Lösung, ggf. mit Rabatten, die erlassen werden, verhandelt werden.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich jederzeit gerne an. Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch herausfinden, ob und wie ich Ihnen helfen kann. 🙂
https://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpg00Dr. Marc Maischhttps://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpgDr. Marc Maisch2020-04-01 08:36:212020-04-01 08:36:27Was regelt das Corona-Gesetz?
Letzte Woche wurde bekannt, dass ein Angreifer im Hashtag#DarknetHashtag#Office365 Zugangsdaten zu einer einer nicht näher bezeichneten Hashtag#Rechtsanwaltskanzlei anbietet. Informationen eines Sicherheitsanalysten zufolge, soll der Zugriff auf die Anwaltssoftware und auf Hashtag#Geschäftsgeheimnisse möglich sein. Die Zugangsdaten werden zum Preis von (nur) US $800 angeboten.
Der Fall zeigt, wie sich die Hashtag#Bedrohungslage verändert hat. Während große Unternehmen über in IT-Sicherheitsmaßnahmen investieren, sieht das bei ihren Auftragnehmern, Lieferanten oder eben Rechtsanwälten oft anders aus. Nicht die Anzahl der Doktortitel, sondern die Angemessenheit der technischen und organisatorischen Hashtag#Maßnahmen wird daher m.E. zum den entscheidenden Auswahlkriterium eines Auftraggebers avancieren.
Dazu wird auch der Nachweis der Bestellung eines zertifizierten, externen betrieblichen Hashtag#Datenschutzbeauftragten gehören. Denn nur ein solcher ist in der Lage, wirklich für die Herstellung eines angemessenen Niveaus an Hashtag#Datensicherheit zu sorgen. Interne Datenschutzbeauftragte können das erfahrungsgemäß nicht leisten, da ihnen nicht genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
https://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpg00Dr. Marc Maischhttps://mms-law.de/wp-content/uploads/2017/10/MMS6.png.jpgDr. Marc Maisch2020-01-09 08:31:362020-01-09 19:11:48Neue Angriffe auf Kanzleien und Dienstleister
Hochschule Heilbronn: Vorträge über Cybercrime und James Bond
UncategorizedSave the date: Am 3.11.2020 erklären #Cem #Karakaya und ich an der #Hochschule Heilbronn was #Cyberkriminelle mit #JamesBond gemeinsam haben und wie man sich und seine #Cybersecurity für den #Corona-Winter fit macht.
@ Hochschule Heilbronn – Hochschule für Technik, Wirtschaft und Informatik / Studiengang #Elektrotechnik – bitte stellt den Martini kalt! 😉 https://www.hs-heilbronn.de/cybersecurity
Mehr Infos zu unseren Vorträgen: www.blackstone432.de
Neu Abmahnungswelle durch Fareds Rechtsanwälte wegen OS-Plattform Link Verstößen
UncategorizedPayback Punktediebstahl bei REWE – jetzt reagieren!
UncategorizedAnlagebetrug bei MarketRobo – auch Geld verloren?
UncategorizedÜber die Website MarketRobo hat einer meiner Mandanten sein gesamtes Erspartes, etwa 250.000 €, verloren. MarketRobo ist eine Fakeseite. Die Täter geben vor, gute Renditen an Kryptowährung Börsen durch Preisschwankungen zu erzielen. Gute Bewertungen in der Presse und in der Höhle der Löwen – komplett gelogen. Wer hier investiert, wird 100% verlieren – diese Seite ist auf Betrug angelegt!
Wir haben die Website forensisch ausgewertet: Schnell wurde klar, dass hier etwas nicht stimmt: bereits bei der Anmeldung wird keine sichere Verbindung (SSL) aufgebaut und die Seite ist voll von Sicherheitslücken!! Untypisch für Finanzdienstleister!! 🚨 An der Londoner Adresse gibt es diese Firma nicht. Zudem wird mit finanzaktuell.net eine News-Seite betrieben, in der MarketRobo über den Klee gelobt wird… Dutzende Artikel aus derselben Feder, nur um Vertrauen zu stiften. Spuren der Täter lassen einen Bezug zu Indien erkennen, denen wir durch Twitter und Github gefolgt sind …
⚠️Die Websites der Betrüger werden immer besser. Wer außerhalb von üblichen Anlageformen investieren will, sollte sich weder von Renditen noch von Testimonials blenden lassen. Die Gefahr, hier betrogen zu werden, besonders bei Bitcoin, ist sehr hoch… gehostet wird die Seite übrigens bei AmazonWebServices – also schön sicher in der Cloud 😆.
Finger weg von unsicheren Kapitalanlageformen! Bereits investiert? Lassen Sie sich jetzt beraten!
Was regelt das Corona-Gesetz?
Corona🤗Kein Aprilscherz: Ab 1. April ist nun das #CORVID-19-#Pandemiegesetz in Kraft, das die Folgen der Krise mildern soll. Es regelt vorübergehende Änderungen im Strafprozessrecht, Insolvenzrecht, Vereins- und Gesellschaftsrecht und im Bürgerlichen Recht.
👪#Verbraucher dürfen Leistungen zur Erfüllung eines Anspruchs aus einem #Verbrauchervertrag (§ 312 BGB), der ein wesentliches #Dauerschuldverhältnis ist, z.B. Internetverträge, Lebensmittel- und Getränkelieferverträge, Beförderungsverträge usw., und der vor dem 8. März 2020 geschlossen wurde, bis 30. Juni 2020 verweigern (#Leistungsverweigerungsrecht). Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Nach dem 30.6. müssen diese Leistungen natürlich nachgezahlt werden. Ob das echte Erleichterung bringt, ist fraglich.
⚖️Das gilt aber nur, wenn er deswegen nicht zahlen kann, weil infolge der Corona-Pandemie der angemessener Lebensunterhalt für den Verbraucher selbst oder seine unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährdet wäre.
👨🔧Das gleiche Moratorium gilt für #Kleinstunternehmer gem. der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003, also: weniger als 10 Mitarbeiter und ein #Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz von weniger als 2 Mio. Euro und für Dauerschuldverhältnisse, die zur „Eindeckung mit Leistungen zur angemessenen Fortsetzung seines Erwerbsbetriebs erforderlich sind“ – z.B. Bierlieferungsverträge bei #Gaststätten.
🚧Ausnahme von der Ausnahme: Die o.g. Regelungen gelten dann nicht, wenn die Leistungsverweigerung für den Gläubiger der Forderung unzumutbar wäre, also wenn es ihn existenziell gefährden würde.
🚧👨💼🏠 Die vorgenannten Rechte gelten nicht bei Arbeits-, Darlehens- oder Mietverträgen.
🏢#Kündigungssperren im #Mietrecht: Wenn #Wohnraum– oder #Gewerberaummieter sowie# Pächter ihre Miete bzw. Pacht im Zeitraum von April bis 30. Juni 2020 nicht bezahlen können und dies glaubhaft mit der CORVID-19-Pandemie in Verbindung steht, dürfen Vermieter bzw. Verpächter nicht kündigen.
Dieser Zeitraum kann per Rechtsverordnung bis Ende September 2020 erweitert werden.
Die Mieter haben bis Ende Juni 2022 Zeit, die #Mietrückstände auszugleichen.
⛑Ob #Mieter oder Pächter weniger bezahlen dürfen, regelt das Gesetz nicht. Um Missverständnisse und die nachhaltige Störung der Beziehungen zu vermeiden, sollte daher eine einvernehmliche Lösung, ggf. mit Rabatten, die erlassen werden, verhandelt werden.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich jederzeit gerne an. Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch herausfinden, ob und wie ich Ihnen helfen kann. 🙂
Dr. Marc Maisch
Rechtsanwalt
Tel.: 089 265675
datenschutz@mms-law.de
Mehr Infos: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Neue Angriffe auf Kanzleien und Dienstleister
UncategorizedLetzte Woche wurde bekannt, dass ein Angreifer im Hashtag#Darknet Hashtag#Office365 Zugangsdaten zu einer einer nicht näher bezeichneten Hashtag#Rechtsanwaltskanzlei anbietet. Informationen eines Sicherheitsanalysten zufolge, soll der Zugriff auf die Anwaltssoftware und auf Hashtag#Geschäftsgeheimnisse möglich sein. Die Zugangsdaten werden zum Preis von (nur) US $800 angeboten.
Der Fall zeigt, wie sich die Hashtag#Bedrohungslage verändert hat. Während große Unternehmen über in IT-Sicherheitsmaßnahmen investieren, sieht das bei ihren Auftragnehmern, Lieferanten oder eben Rechtsanwälten oft anders aus. Nicht die Anzahl der Doktortitel, sondern die Angemessenheit der technischen und organisatorischen Hashtag#Maßnahmen wird daher m.E. zum den entscheidenden Auswahlkriterium eines Auftraggebers avancieren.
Dazu wird auch der Nachweis der Bestellung eines zertifizierten, externen betrieblichen Hashtag#Datenschutzbeauftragten gehören. Denn nur ein solcher ist in der Lage, wirklich für die Herstellung eines angemessenen Niveaus an Hashtag#Datensicherheit zu sorgen. Interne Datenschutzbeauftragte können das erfahrungsgemäß nicht leisten, da ihnen nicht genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.